
Diese Vortragszusammenfassung behandelt das Thema der Milchverwandtschaft (Rada’a) im Islam, basierend auf unserem wöchentlichen Vortrag vom 21. Dezember 2025. Als Quellen dienten Koranverse, ein authentischer Hadith aus Bukhari und Muslim sowie das hanafitische Standardwerk Al-Hidaya von Al-Marghinani.
Das Stillen im Islam
Um die Milchverwandtschaft zu verstehen, müssen wir zunächst die islamische Perspektive auf das Stillen betrachten. Im Koran heißt es in Sure Al-Baqara, Vers 233:
„Und die Mütter stillen ihre Kinder zwei volle Jahre. Das gilt für die, die das Stillen vollenden wollen.“
Dieser Vers legt die empfohlene Stillzeit auf zwei volle Jahre fest. Gleichzeitig wird im selben Vers deutlich gemacht, dass es erlaubt ist, eine andere Frau mit dem Stillen zu beauftragen:
„Und wenn ihr eure Kinder stillen lassen wollt, so ist es kein Vergehen für euch, sofern ihr das, was ihr vereinbart habt, in gültiger Weise bezahlt. Und fürchtet Allah und wisset, dass Allah wohl sieht, was ihr tut.“
Das bedeutet: Wenn eine Mutter aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht selbst stillen kann, ist es erlaubt, eine Amme zu beauftragen – sofern dies fair vereinbart und angemessen entlohnt wird. Diese Praxis war in der islamischen Geschichte weit verbreitet und ist auch heute noch relevant.
Was ist Milchverwandtschaft?
Milchverwandtschaft bezeichnet eine rechtlich wirksame Verwandtschaft, die durch das Stillen entsteht. Es handelt sich nicht um eine biologische Abstammung, aber der Islam erkennt diese Beziehung als eine Form der Verwandtschaft an, die bestimmte rechtliche Konsequenzen hat.
Im Koran wird dies in Sure An-Nisa, Vers 23 ausdrücklich erwähnt. Dort werden die Personen aufgezählt, die zur Heirat verboten sind:
„Verboten sind euch zur Heirat eure Mütter, Töchter, eure Schwestern, eure Vaterschwestern und Mutterschwestern, eure Brudertöchter und Schwestertöchter, eure Nährmütter, die euch gestillt haben, und eure Milchschwestern.“
Dieser Vers stellt die Milchmutter und die Milchgeschwister auf dieselbe Stufe wie die leiblichen Verwandten, was das Eheverbot betrifft.
Die hanafitische Rechtsauffassung
Im zentralen Lehrbuch der hanafitischen Rechtswissenschaft, Al-Hidaya von Al-Marghinani, wird das Prinzip klar formuliert:
„Durch Stillen wird verboten, was durch Abstammung verboten ist.“
Das bedeutet: Alle Personen, die aufgrund von Blutsverwandtschaft nicht geheiratet werden dürfen, dürfen auch dann nicht geheiratet werden, wenn diese Beziehung durch Stillen entstanden ist.
Interessant ist dabei, dass es nicht nur um das direkte Stillen an der Brust geht. Al-Marghinani schreibt in Al-Hidaya:
„Selbst wenn er ihre Milch aus einem Gefäß trinkt oder sie auf irgendeine Weise in seinen Mund gelangt, entsteht das Eheverbot.“
Die Art der Aufnahme der Muttermilch ist also nicht entscheidend – ob direkt gestillt oder aus einer Flasche getrunken, die rechtliche Wirkung ist dieselbe.
Die zeitliche Begrenzung
Eine wichtige Einschränkung gibt es jedoch: Die Milchverwandtschaft kann nur entstehen, wenn das Kind zum Zeitpunkt des Stillens jünger als zwei Jahre ist. Dies leitet sich aus dem bereits zitierten Vers ab, der die Stillzeit auf „zwei volle Jahre“ festlegt.
Innerhalb der hanafitischen Rechtsschule gibt es hierzu eine Meinungsverschiedenheit zwischen Abu Hanifa und seinen beiden Schülern Abu Yusuf und Muhammad al-Shaybani. Die Diskussion dreht sich darum, ob die Grenze bei 24 oder 30 Monaten liegt. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man von 24 Monaten ausgehen.
Das bedeutet konkret: Wenn ein älteres Kind oder gar ein Erwachsener Muttermilch trinkt, entsteht dadurch keine Milchverwandtschaft und somit auch kein Eheverbot.
Der authentische Hadith
Die Grundlage für diese Regelungen findet sich auch in einem Hadith, der sowohl bei Bukhari als auch bei Muslim überliefert ist (Muttafaq alayh – von beiden anerkannt):
„Alle Personen, die durch Blutsverwandtschaft dauerhaft nicht geheiratet werden dürfen, dürfen dann nicht geheiratet werden, wenn diese Beziehung durch Stillen entstanden ist.“
Dieser Hadith bestätigt das koranische Prinzip und macht deutlich, dass die Mahram-Regeln – also die Regelungen darüber, wer als „verbotener“ Verwandter gilt – durch Stillen genauso entstehen wie durch Geburt.
Wer zählt alles zu den Milchverwandten?
Durch das Stillen entsteht eine Verwandtschaft nicht nur zur stillenden Frau selbst, sondern zu einem größeren Personenkreis:
Die stillende Frau wird zur Milchmutter. Ihr Ehemann wird zum Milchvater. Die leiblichen Kinder der Stillfrau werden zu Milchgeschwistern. Die Geschwister der Stillfrau werden zu Milchtanten und Milchonkeln.
Für all diese Personen gilt das Eheverbot. Ein Mann darf also weder seine Milchmutter noch seine Milchschwester noch die Tochter seiner Milchmutter heiraten – genauso wie er seine leibliche Mutter, Schwester oder Nichte nicht heiraten darf.
Was Milchverwandtschaft bewirkt – und was nicht
Die Milchverwandtschaft hat klare rechtliche Konsequenzen, aber auch klare Grenzen:
Sie bewirkt ein dauerhaftes Eheverbot (Hurmat al-Musahara). Sie bewirkt Mahramiya – das heißt, die üblichen Regeln bezüglich Hijab, Alleinsein (Khalwa) und Berührung gelten wie bei Blutsverwandten.
Sie bewirkt jedoch kein Erbrecht. Ein Milchsohn erbt nicht von seiner Milchmutter, und eine Milchmutter erbt nicht von ihrem Milchsohn. Sie bewirkt auch keine Unterhaltspflicht und keine Vormundschaft. Das Stillen eines fremden Kindes macht die Frau nicht zu dessen rechtlicher Vormundin.
Al-Marghinani behandelt in seinen Werken zum Erbrecht die Milchverwandtschaft nicht als Erbgrund – ein deutliches Zeichen dafür, dass diese Unterscheidung in der hanafitischen Rechtsschule klar etabliert ist.
Zusammenfassung der hanafitischen Position
Nach Abu Hanifa und Al-Marghinani bewirkt gültiges Stillen innerhalb der ersten 24 Monate eine vollständige, dauerhafte Mahramiya in allen Punkten des Ehe- und Umgangsrechts. Es entsteht eine echte Verwandtschaftsbeziehung mit allen Konsequenzen für den zwischenmenschlichen Umgang.
Jedoch entstehen keine Rechte und Pflichten, die mit biologischer Abstammung verbunden sind: kein Erbrecht, keine Unterhaltspflicht, keine Vormundschaft.
Praktische Relevanz heute
Dieses Thema mag auf den ersten Blick historisch wirken, hat aber auch heute praktische Relevanz. In manchen Kulturen ist das Stillen durch Ammen noch verbreitet. Auch in Situationen, in denen Mütter aus gesundheitlichen Gründen nicht stillen können und andere Frauen einspringen, sollte man sich dieser Regelungen bewusst sein.
Besonders wichtig ist es, solche Stillbeziehungen zu dokumentieren, damit spätere Generationen wissen, wer mit wem durch Milch verwandt ist – und unbeabsichtigte Ehen zwischen Milchgeschwistern vermieden werden können.



