
Diese Vortragszusammenfassung behandelt die islamische Totenwicklung (Tekfin), basierend auf unserem wöchentlichen Vortrag vom 16. November 2025. Der Tekfin stellt einen wesentlichen Bestandteil der Bestattungsriten dar und folgt präzisen religiösen Vorgaben, die Würde und Respekt für den Verstorbenen gewährleisten.
Klärung offener Fragen zur Totenwaschung
Der Vortrag begann mit der Beantwortung wichtiger Fragen der vergangenen Woche. Eine zentrale Frage betraf, warum ein Mann seine verstorbene Ehefrau nur in Ausnahmefällen waschen darf: Die Ehefrau hat nach dem Tod eine Iddet-Zeit (Wartezeit), während für den verstorbenen Ehemann keine solche Regelung gilt. Die große Waschung beim Totenritual bezieht sich auf Ghusl, die vollständige rituelle Reinigung.
Bei der Frage zu Gelnägeln während der Totenwaschung existieren unterschiedliche Rechtsauffassungen. Einige Gelehrte argumentieren, dass aufgrund des Verbots, Nägel und Haare zu schneiden, keine Entfernung erfolgen sollte. Andere vertreten die Ansicht, dass alles entfernt werden muss, was die rituelle Waschung (Ghusl) behindern könnte.
Telkin: Die letzten Worte vor dem Übergang
Bevor der Tod eintritt, wird Telkin gemacht – eine spirituelle Begleitung des Sterbenden. Man rezitiert: „Estağfirullahel-Azim ellezi lâ İlâhe illâ hüvel-Hayyül Kayyüme ve etübu ileyhi“ (Ich bitte Allah um Vergebung, außer dem es keine Gottheit gibt. Er ist der Lebendige, der Beständige, und ich kehre zu Ihm zurück). Dies wird wiederholt, bis der Sterbende einmal das Glaubensbekenntnis (Kelime-i Tevhid) spricht. Waren dies seine letzten Worte, wird nichts mehr gesagt. Idealerweise sollte jemand, den der Sterbende mag, den Telkin durchführen.
Unmittelbar nach dem Tod
Nach dem Eintritt des Todes werden Augen und Mund geschlossen, letzterer mit einem Tuch fixiert, damit er geschlossen bleibt. Die Person, die diese Handlung vollzieht, sollte folgendes Bittgebet sprechen: „Bismillâhi ve âlâ milleti Resûlillahi. Alahümme yessir aleyhi emrehu…“ (Im Namen Allahs und gemäß der Religion des Gesandten Allahs. O Allah, erleichtere ihm seine Angelegenheit und mache, was vor ihm liegt, einfach für ihn…)
Besondere Situationen und ihre Regelungen
Bei verschiedenen Konstellationen gelten spezifische Vorschriften. Stirbt die Ehefrau, lässt der Ehemann ihr Tayammum (Trockenreinigung) durchführen. Stirbt eine Frau ohne Ehemann, führt ein Mahram (naher männlicher Verwandter) das Tayammum durch. Ist weder Mahram noch eine Frau verfügbar, nimmt ein fremder Mann ein Handtuch oder Handschuhe, schließt seine Augen und führt das Tayammum durch.
Bei verstorbenen nicht-muslimischen Verwandten übergibt man sie Gleichgläubigen zur Bestattung. Ist dies nicht möglich, wäscht man sie ohne islamische Rituale, wickelt sie und bestattet sie. Ein verstorbener Muslim darf jedoch niemals Nicht-Muslimen zur Bestattung übergeben werden, da die Bestattung eine Fard-Kifaya (kollektive Pflicht) darstellt.
Für Hünsa-i müşkil (intersexuelle Personen) gilt eine Sonderregelung: Sie werden nicht gewaschen, sondern es wird Tayammum durchgeführt. Die Wicklung erfolgt nach den Regeln für Frauen.
Die drei Arten der Totenwicklung
Die Wicklung eines Verstorbenen in mindestens einem Tuch ist Fard (religiöse Pflicht). Es existieren drei Wicklungsarten:
- Sunna-Wicklung: Drei Tücher für Männer, fünf für Frauen (zusätzlich Kopftuch und Brustbinde)
- Kefen-i Kifayet (Ausreichende Wicklung): Zwei Tücher für Männer, drei für Frauen
- Kefen-i Zaruret (Notwendige Wicklung): Mindestens ein Tuch
Die Tücher sollten idealerweise weiß sein, traditionell aus Batist (feiner Baumwollstoff). Frauen können Tücher aus Seide verwenden, die mit Safran und Färberdistel eingefärbt sein dürfen.
Finanzierung der Leichentücher
Die Kostentragung folgt einer klaren Hierarchie: Zunächst wird aus dem Vermögen des Verstorbenen selbst bezahlt. Bei Schulden oder Erben wird das Tuch bevorzugt behandelt. Anschließend tragen die Unterhaltspflichtigen die Kosten, dann der Staat, schließlich die muslimische Gemeinschaft. Bei Frauen kommt der Ehemann unabhängig von ihrem Vermögen für die Kosten auf.
Die fünf Tucharten und ihre Funktionen
- Kamis: Langes Tuch mit Öffnung in der Mitte für den Kopf, reicht vom Nacken bis zu den Füßen
- Izar: Liegt unter dem Verstorbenen und ragt oben und unten hervor
- Lifafe: Liegt unter dem Verstorbenen, ist länger als Izar und dient zum finalen Zuwickeln und Verschnüren
- Himar: Kopftuch für Frauen
- Dir: Zur Bedeckung und Festigung der Brust bei Frauen
Bei der Sunna-Wicklung werden alle fünf Tücher verwendet, bei der ausreichenden Wicklung Izar, Lifafe und für Frauen ein Kopftuch.
Vorbereitung und Durchführung
Vor der Wicklung werden an Mund, Nase, Ellenbogeninnenflächen, vorderer und hinterer Intimbereich sowie Knieinnenflächen Watte angebracht. Kopf und Bart können einparfümiert werden. Auf die Niederwerfungsflächen – Stirn, Nase, Hände, Knie und Füße – wird Kafur (Kampfer) aufgetragen. Die Tücher können vorab mehrfach mit gutem Duft ausgeräuchert werden.
Nach der Wicklung
Nach abgeschlossener Wicklung wird austretender Schmutz nicht mehr gereinigt. Die Person, die die Waschung durchgeführt hat, muss Abdest (kleine rituelle Waschung) nehmen. Es wird stark empfohlen, eine große Waschung (Ghusl) durchzuführen.



