
Das islamische Gebet besteht nicht nur aus den Handlungen innerhalb des rituellen Vollzugs, sondern beginnt bereits mit spezifischen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das Gebet überhaupt Gültigkeit erlangen kann. Unser Vortrag am 27. August 2023 widmete sich zwei dieser fundamentalen äußeren Pflichten: Setri Auret (die Bedeckung der Aurah-Bereiche) und Istikbal al-Qibla (die Ausrichtung zur Gebetsrichtung).
Das Bewusstsein der Begegnung
Bevor wir uns den technischen Details zuwenden, gilt es, die spirituelle Dimension zu verstehen. Die rituelle Reinigung (Hadestan Taharet) und die angemessene Bedeckung (Setri Auret) erfolgen mit dem Bewusstsein, dass man sich mit Allah quasi trifft. Dieses Mindset – diese innere Haltung – muss existieren. Wenn man die Vorbereitung zum Gebet mit dieser Ernsthaftigkeit vollzieht, nimmt man das Gebet selbst viel bewusster wahr. Die äußere Form dient der inneren Ausrichtung.
Setri Auret: Die Definition der Aurah-Bereiche
Aurah (türkisch: Auret) bezeichnet jene Körperbereiche, die im Gebet zwingend bedeckt sein müssen. Diese Definition variiert nach Geschlecht und basiert auf eindeutigen rechtlichen Festlegungen der hanafitischen Rechtsschule.
Männliche Aurah
Bei Männern erstreckt sich die Aurah von unterhalb des Bauchnabels bis unterhalb der Kniekehle. Diese Bereiche müssen im Gebet vollständig bedeckt sein. Der Oberkörper, Arme und Unterschenkel gehören nicht zur Aurah, müssen also nicht zwingend bedeckt werden – auch wenn es empfohlen ist, die Schultern zu bedecken.
Eine wichtige Detailfrage betrifft die Kniekehle selbst: Da Kniekehle und Oberschenkel als ein zusammenhängendes Körperteil gezählt werden, führt das alleinige Entblößen der Kniekehle nicht zur Ungültigkeit des Gebets.
Weibliche Aurah
Bei Frauen umfasst die Aurah den gesamten Körper mit Ausnahme von Gesicht und Händen (Handflächen). Diese strikte Definition ist unter den meisten hanafitischen Gelehrten Konsens. Bezüglich der Füße bestand historisch eine Diskussion – die Mehrheit der Gelehrten zählt sie zur Aurah und verlangt ihre Bedeckung im Gebet.
Wichtige Klarstellungen: Die Arme, Ohren und die Haare, die möglicherweise durch das Kopftuch herausragen, gehören zur Aurah und müssen bedeckt sein. Dies ist keine Empfehlung, sondern Voraussetzung für die Gültigkeit des Gebets.
Die Viertel-Regel und ihre Anwendung
Eine zentrale Frage lautet: Wie viel Entblößung macht das Gebet ungültig? Nach Imam A’zam wird das Gebet ungültig, wenn ein Viertel eines Aurah-Bereichs entblößt wird und entblößt bleibt. Imam Abu Yusuf vertritt eine mildere Position: Nach seiner Ansicht muss mindestens die Hälfte entblößt sein, damit das Gebet ungültig wird.
Diese Regel gilt sowohl für einzelne Körperbereiche als auch kumulativ: Wenn mehrere kleine Bereiche zusammengerechnet mehr als der kleinste Aurah-Bereich ergeben und diese Entblößung länger als die Dauer einer Ruku (Verbeugung) anhält, wird das Gebet ungültig.
Die Außenperspektive als Maßstab
Ein faszinierendes Prinzip: Die Aurah wird von außen betrachtet, nicht aus der Perspektive des Betenden selbst. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Eine Frau trägt eine Burka über leichter Kleidung. Der Wind weht die Burka hoch, sodass sie selbst ihre darunter liegende Kleidung sehen kann – aber von außen bleibt die Burka sichtbar. In diesem Fall ist das Gebet gültig, weil von außen betrachtet die Bedeckung erhalten bleibt.
Ebenso bei einem Mann mit einem sehr weiten Hemd: Er selbst sieht durch die Öffnung seinen Körper, aber von außen ist dieser bedeckt. Das Gebet bleibt gültig.
Schnelle Korrektur bei Entblößung
Wenn im Gebet unbeabsichtigt ein Aurah-Bereich aufgedeckt wird – etwa durch Verrutschen der Kleidung – und der Betende dies sofort mit den Händen korrigiert, bleibt das Gebet gültig. Ebenso wenn während des Gebets Unreinheit (Nijs) auf die Kleidung gelangt und sofort entfernt wird.
Diese Regelung berücksichtigt die praktische Realität und unterscheidet zwischen absichtlicher Verletzung der Vorschrift und unbeabsichtigten Zwischenfällen, die umgehend korrigiert werden.
Kleidungsqualität: Transparenz versus Enge
Eine wichtige Unterscheidung betrifft die Beschaffenheit der Kleidung:
- Transparente Kleidung: Kleidung, die so dünn ist, dass man die Hautfarbe sehen kann, zählt nicht als ausreichende Bedeckung. Mit solcher Kleidung kann man nicht beten.
- Enge Kleidung: Kleidung, die so eng ist, dass die Körperformen deutlich sichtbar sind, verhindert nicht die Gültigkeit des Gebets – auch wenn dies nicht empfohlen ist. Eine Frau in enger Jeans betet gültig, auch wenn dies als unschön gilt.
Diese Unterscheidung folgt der Logik, dass die primäre Anforderung die Bedeckung der Haut ist, nicht die Verhüllung der Körperformen.
Beten ohne verfügbare Kleidung
In Extremsituationen, wo keine saubere Kleidung zur Bedeckung der Aurah verfügbar ist, gelten besondere Regelungen:
Wenn jemand keinen Zugang zu sauberer Kleidung hat, aber rechtzeitig Kleidung waschen könnte, sollte er warten. Wenn jedoch keine Zeit bleibt oder keine Waschmöglichkeit besteht, betet man im Sitzen mit ausgestreckten Füßen in Richtung Qibla – durch Zeichen (Ima). Diese Position bietet maximale Bedeckung trotz fehlender Kleidung.
Sobald Bedeckungsmaterial verfügbar wird, ist es Wajib (nahezu Pflicht), es zu verwenden. Wenn nur teilweise Bedeckung möglich ist, priorisiert man nach Wichtigkeit: Bei Männern zuerst die Genitalien, dann Oberschenkel und Knie. Bei Frauen die Genitalien, dann Bauch, Rücken, Knie und schließlich der Rest.
Istikbal al-Qibla: Die Ausrichtung nach Mekka
Die weitere große Pflicht außerhalb des Gebets ist die Ausrichtung zur Qibla – der Kaaba in Mekka. Wichtig zu verstehen: Man muss nicht exakt auf die Kaaba zielen, sondern in ihre Richtung beten. Dies ermöglicht eine gewisse praktische Toleranz.
Ermittlung der Richtung
Die Qibla-Richtung ermittelt man idealerweise mit einem Kompass. Der Mihrab (die Gebetsnische) einer ordnungsgemäß nach islamischen Regeln erbauten alten Moschee zeigt zuverlässig die Qibla-Richtung. Man muss nicht eigenständig nachprüfen, wenn man in einer etablierten Moschee betet.
Beim Niyat (der Absicht) muss man nicht explizit sagen „Ich habe mich Richtung Qibla gedreht.“ Es reicht zu wissen, dass in der Qibla-Richtung die Kaaba liegt. Die verbale Formulierung dieser Ausrichtung gilt als sehr schwache Tradition und ist nicht erforderlich.
Abweichung von der Qibla-Richtung
Wenn jemand im Gebet ohne islamisch gültige Entschuldigung seine Brust von der Qibla wegdreht, wird das Gebet ungültig. Das Drehen nur des Gesichts hingegen macht das Gebet nicht ungültig – man sollte aber sofort zurückdrehen. Diese Handlung gilt als Makruh (verpönt, dem Verbotenen nahestehend).
Ausnahmesituationen
Bei Krankheit, wenn man sich physisch nicht zur Qibla drehen kann, betet man in der Position, in der man sich befindet. Bei akuter Lebensgefahr – etwa in Kriegssituationen, wenn Feinde angreifen könnten, oder wenn ein gefährliches Tier droht – darf man in die Richtung beten, die der Situation angemessen ist.
Auf einem Tier (historisch) oder heute in einem Fahrzeug: Wenn der Boden zu matschig zum Beten ist und man auf einem Tier betet, setzt man das Tier in Qibla-Richtung und betet darauf. Bei bloßer Nässe ohne Matsch sollte man absteigen. Wenn jedoch die Gefahr besteht, eine Karawane zu verlieren, darf man auch Pflichtgebete auf dem Reittier verrichten.
Unkenntnis der Qibla-Richtung
Wenn jemand die Qibla-Richtung nicht kennt und niemanden fragen kann, versucht er anhand von Sonne und Sternen die Richtung zu bestimmen und betet nach bestem Wissen. Wird er während des Gebets darauf hingewiesen, dass er in die falsche Richtung betet, dreht er sich im Gebet zur richtigen Richtung und beendet das Gebet dort. Erfährt er erst nach Abschluss des Gebets von der Fehlorientierung, muss er nicht wiederholen.
Kritisch wird es, wenn jemand trotz verfügbarer Informationsquelle eigenständig eine Richtung wählt: Hat er Glück und die Richtung war korrekt, ist das Gebet gültig. War sie falsch, obwohl er hätte fragen können, muss er wiederholen.
Die Autorität vertrauenswürdiger Auskunft
Eine Nachricht von einer vertrauenswürdigen Person wiegt schwerer als die eigene Einschätzung. Selbst wenn man selbst nachgeforscht hat und zu einer anderen Schlussfolgerung kommt, sollte man der Auskunft einer vertrauenswürdigen Person folgen.
Bei Meinungsverschiedenheiten in einer Gruppe gibt es zwei Optionen: Entweder betet jeder für sich in seine ermittelte Richtung, oder alle folgen dem Imam in dessen Richtung. Wer sich gegen den Imam stellt und in eine andere Richtung betet, dessen Gebet wird nicht akzeptiert.
Bewegliche Gebetsorte: Schiffe und moderne Anwendungen
Eine besonders komplexe Frage betrifft das Beten auf Schiffen. Wenn möglich, sollte man das Schiff in Qibla-Richtung ausrichten und dort beten. Wenn sich das Schiff während des Gebets dreht, dreht man sich selbst kontinuierlich mit, um die Qibla-Ausrichtung zu bewahren – dies widerspricht nicht der Regel über das Wegdrehen der Brust, da man sich ja zur Qibla hin und nicht von ihr weg dreht.
Diese Regelungen lassen sich auf moderne Situationen wie Busfahrten oder Flugreisen übertragen, wobei praktische Einschränkungen berücksichtigt werden müssen.
Praktische Weisheit und spirituelle Ernsthaftigkeit
Die detaillierten Regelungen zu Körperbedeckung und Gebetsrichtung mögen auf den ersten Blick pedantisch erscheinen. Doch sie dienen einem höheren Zweck: Sie strukturieren die äußere Form des Gebets so, dass die innere Konzentration optimal gefördert wird. Die Gewissheit, alle äußeren Voraussetzungen erfüllt zu haben, befreit den Geist für die eigentliche Begegnung mit Allah.
Gleichzeitig zeigen die zahlreichen Ausnahmeregelungen die Barmherzigkeit der Scharia: Bei echter Unmöglichkeit werden Erleichterungen gewährt. Die Pflichten bleiben bestehen, aber ihre Umsetzung passt sich den realen Gegebenheiten an.



