Ruku, Sajda und das letzte Sitzen

📅 25. September 2023
👥 VAFA Team
🏛️ Vorträge
⏱️ 5 Min. Lesezeit

Diese Vortragszusammenfassung behandelt drei fundamentale Säulen des islamischen Gebets, basierend auf unserem wöchentlichen Vortrag vom 24. September 2023: die Verbeugung (Ruku), die Niederwerfung (Sajda) und das abschließende Sitzen (Qa’da-i Akhira). Diese Elemente bilden das Herzstück jedes Pflichtgebets und erfordern präzise Ausführung.

Ruku: Die Verbeugung vor dem Schöpfer

Ruku ist eine Pflicht (Farz) und integraler Bestandteil des Gebets. Nach der Koranrezitation geht man zur Verbeugung über. Die korrekte Haltung erfordert, dass Kopf und Rücken eine gerade Linie bilden, während die Hände die Knie erreichen und umfassen.

Präzise Ausführung der Verbeugung

Wer im Stehen betet, darf sich nicht nur mit dem Kopf vorbeugen – der gesamte Rücken muss nach vorne gebeugt werden, sodass eine möglichst horizontale Linie entsteht. Die Unterscheidung ist entscheidend: Neigt sich der Körper mehr in Richtung aufrechtes Stehen, gilt dies nicht als Ruku. Erst wenn die Haltung deutlich der horizontalen Linie nahekommt, ist die Verbeugung vollständig.

Wer im Sitzen betet, macht seinen Kopf parallel zu seinem Knie. Personen mit Buckel oder Rückenproblemen müssen lediglich ihren Kopf ein Stück nach vorne beugen – der vorhandene Buckel zählt nicht als Ruku.

Besondere Regeln beim Anschluss an die Gemeinschaft

Wer zum Gebet kommt, während der Imam sich bereits in Ruku befindet, muss zunächst im Stehen den Takbir sprechen und dann zur Verbeugung übergehen. Ein gleichzeitiges Ausführen von Takbir und Ruku macht den Eröffnungstakbir ungültig und damit das gesamte Gebet nichtig.

Die zeitliche Zuordnung ist präzise geregelt: Erreicht man den Imam noch während dessen Ruku und spricht den Takbir, hat man diesen Rak’at mitgebetet. Sobald der Imam sich jedoch aus dem Ruku aufrichtet, beginnt der nächste Rak’at, und der verpasste muss nachgeholt werden.

Wer vor dem Imam in den Ruku geht, macht sein Gebet ungültig. Sollte man versehentlich vor dem Imam aus dem Ruku hochkommen und bemerkt, dass dieser noch in der Verbeugung verweilt, muss man so schnell wie möglich zurück in die Position, bevor die Bewegung vollständig abgeschlossen ist.

Sajda: Der Moment größter Nähe zu Allah

Sajda ist ebenfalls Farz und stellt den Höhepunkt des Gebets dar. Nach dem Ruku richtet man sich vollständig auf, geht dann auf beide Knie, stützt die Hände auf den Boden und legt die Stirn zwischen beiden Händen auf den Boden. In jedem Rak’at werden zwei Niederwerfungen vollzogen.

Die spirituelle Dimension der Niederwerfung

Ein bedeutender Hadith unterstreicht die außergewöhnliche Stellung der Sajda. Abu Huraira überliefert, dass der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) sagte: „Der Diener ist seinem Herrn am nächsten, wenn er sich in der Niederwerfung befindet. Daher vermehrt eure Bittgebete darin.“ (Sahih Muslim 482)

Diese Aussage macht deutlich: Sajda ist nicht nur eine körperliche Pflicht, sondern der Moment, in dem der Gläubige Allah am allernächsten ist. In dieser Position der vollständigen Demut, wo man sich auf dem Boden zusammenrollt vor dem Schöpfer, werden Bittgebete mit besonderer Hoffnung auf Annahme gesprochen.

Technische Details der Niederwerfung

Laut Imam-i A’zam ist die Sajda vollständig, wenn die Nase den Boden berührt, auch wenn die Stirn nicht aufliegt. Zwei andere Imame der hanafitischen Rechtsschule vertreten jedoch die Ansicht, dass ohne Stirnkontakt die Niederwerfung nicht vollbracht ist. Die sicherere Praxis ist daher, beide – Stirn und Nase – auf den Boden zu bringen.

Wer körperlich nicht in der Lage ist, mit Stirn und Nase die Sajda auszuführen, macht diese durch Andeutung. Alternativen wie die Niederwerfung auf Wange oder Kinn sind nicht zulässig.

Die Rolle der Füße in der Niederwerfung

Eine präzise Regel betrifft die Zehenstellung: Wenn von einem oder beiden Füßen die Zehen den Boden nicht berühren, ist die Sajda nach der höher angesehenen Rechtsauffassung nicht vollbracht. Nur einen Zeh oder den Fußrücken aufzulegen genügt nicht.

Untergrund für die Niederwerfung

Der Ort der Sajda darf maximal zwölf Finger höher liegen als der Platz für die Füße. Bei größerem Höhenunterschied ist die Niederwerfung nicht erlaubt.

Bei extremer Enge kann man notfalls nur auf den Knien niedergehen. In außergewöhnlichen Situationen mit gravierendem Platzmangel darf sogar auf dem Rücken der vor einem betenden Person die Sajda vollzogen werden.

Der Untergrund muss ermöglichen, dass man die Härte des Bodens spürt. Auf extrem weichen Materialien wie Daunen, lockerer Wolle oder Heu, wo man in die Weichheit versinkt, kann keine gültige Sajda gemacht werden. Wenn jedoch durch den Druck der Stirn die Weichheit verschwindet und der Untergrund hart wird, ist die Niederwerfung vollzogen.

Die Dauer der Niederwerfung

Für Ruku und Sajda gilt: Man muss so lange in der Position verweilen, dass erkennbar ist, man befindet sich in Verbeugung oder Niederwerfung. Es ist keine Pflicht, aber Sunna, mindestens so lange zu bleiben, dass man dreimal den Tasbih rezitieren kann. Die mittlere Stufe besagt fünfmal, die höhere Stufe siebenmal.

Wer alleine betet, kann noch mehr Tasbih sprechen. Ein Imam sollte jedoch ohne Zustimmung der Gemeinschaft nicht mehr als drei Mal rezitieren, um die Mitbetenden nicht abzuschrecken.

In Ruku sagt man „Subhana Rabbi al-Azim“ (Gepriesen sei mein Herr, der Gewaltige), in Sajda „Subhana Rabbi al-Ala“ (Gepriesen sei mein Herr, der Allerhöchste).

Vergessene Sajda nachholen

Wer bewusst eine Sajda auslässt, macht sein Gebet ungültig. Bei unbewusstem Vergessen und späterem Erinnern geht man unmittelbar in die Sajda, liest danach die abschließenden Gebete, macht dann zwei zusätzliche Niederwerfungen (Sahw-Sajda), rezitiert erneut die Schlussgebete und beendet das Gebet mit dem Salam.

Qa’da-i Akhira: Besondere Regelungen zum letzten Sitzen

Das abschließende Sitzen enthält einige wichtige Regelungen für Ausnahmesituationen. Wer beispielsweise im Morgengebet nach zwei Rak’at versehentlich aufsteht und weiterbetet, verliert den Farz-Status des Gebets – es wird automatisch zu einem freiwilligen Gebet (Nafile). In solchen Fällen sollte man einen vierten Rak’at beten, Salam geben und das Morgengebet neu verrichten. Dieselbe Regel gilt für das Maghreb-Gebet bei versehentlichem Weiterbeten nach dem dritten Rak’at.

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